- Beauftragter für Immissionsschutz
 - Erstellung der Emissionserklärung
 - Behördenkontakte: Abwicklung behördlichen Schriftverkehrs und Vorgänge
 - Überwachung von Messauflagen und Betreuung des Meßinstituts
 - Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen/ Antragstellung und Begleitung
 - immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
 - Erstellen der BImSchG-Anforderungen für Anlagen, die keiner immissionsschutz- rechtlichen Genehmigung bedürfen
 - Anzeigen nach StörfallVO
 - BetriebssicherheitsVO
 - 31. BImSchV – Lösemittelverordnung (Reduzierungsplan, Maßnahmen), Erstellung von Lösemittelbilanzen
 - Schulungen, Unterweisungen